Mietwohnung – das ist beim Bohren zu beachten

Mietwohnung – das ist beim Bohren zu beachten

Der Einzug in die neue Wohnung steht bevor und die Planung der Anbringung von Regalen, Plissees oder auch Bildern ist schon in vollem Gange. Doch wo und wie viel darf eigentlich in der Mietwohnung gebohrt werden? Diese Frage wirft bei Mietern oft Unsicherheit auf. Dies hängt auch damit zusammen, dass der Vermieter hier vielleicht einige Vorgaben macht. 

Wohngebrauch – ein wichtiges Thema

Wer in eine Mietwohnung zieht, der darf diese auch nutzen. Hier gibt es grundsätzlich das Recht auf einen normalen Wohngebrauch und dazu gehört auch, dass Löcher in die Wand gebohrt werden können. Dies gilt nicht nur für das Aufhängen von Bildern. Auch Regale und Installationen im Badezimmer sind möglich. Allerdings ist die Anbringung von Dübeln nur soweit erlaubt, wie es auch Sinn ergibt und angemessen ist. Wenn ein Mieter mehrfach Löcher in die Wand bohrt, diese dann aber gar nicht nutzt, kann dies zu einer Forderung von Schadenersatz führen. 

Das Bohren an den Fenstern

Noch einmal ein Thema für sich, ist das Bohren an den Fenstern. Dies ist nicht immer erlaubt. Wer die Bohrlöcher nicht genehmigen lässt, der kann Ärger mit dem Vermieter riskieren. Aber warum sollte eigentlich in Fenster gebohrt werden? Dies passiert vor allem dann, wenn Rollos oder Plissees angebracht werden. Wer keine Erlaubnis für die Bohrungen bekommt oder auch keine Löcher bohren möchte, der kann nach einem Plissee ohne Bohren schauen. Diese werden einfach am Fensterrahmen befestigt. Mit einem speziellen Mechanismus erfolgt die Halterung. Die Plissees können dann ganz einfach genutzt werden. 

Was passiert bei einem Auszug?

Aber wie sieht es eigentlich bei einem Auszug aus? Wenn ein Mieter die Wohnung verlässt, muss er sie normalerweise in dem Zustand übergeben, in dem er sie auch erhalten hat. Das heißt, die Bohrlöcher sollten verschlossen werden. Dies ist normalerweise auch im Mietvertrag festgehalten. Allerdings ist es durchaus sinnvoll, den Mietvertrag genau zu lesen und zu prüfen, ob die Regelungen hier korrekt sind. Um Ärger zu vermeiden kann es auch sinnvoll sein, noch einmal mit dem Vermieter in das Gespräch zu gehen und zu klären, ob und wie die Bohrlöcher verschlossen werden sollen. 

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