+++ Achtung! +++ Neues Meldegesetz +++
Ab 1.11.2015 wird bundesweit ein neues Meldegesetz erlassen. Mieter müssen sich innerhalb von 14 Tagen anmelden bzw. abmelden. Dafür ist eine Bescheinigung vom Vermieter erforderlich.
- Nach § 19 BMG Vermieterbescheinigung für Ein- und Auszug
zwingend - Verpflichtung spätestens 2 Wochen nach Einzug anzumelden –
Vorlage Bescheinigung Vermieter - Meldung auch elektronisch?
- Abfrage der Behörde auch elektronisch?
- Name, Geburtsdatum, minderjährige Kinder…
- Überlegungen zu Ergänzungen im Mietvertrag oder
Rücknahmeprotokoll - Bussgeld für Mieter 1.000 € !
Wer noch einmal genau nachlesen will, findet hier den gesamten Wortlaut des Bundesmeldegesetzes. Das wichtigste im neuen Meldegesetz ist die Auskunft des Wohnungsgebers (§ 19 BMG), sprich Vermieter.
Man muss bei einer Ummeldung des Wohnsitzes eine extra Bescheinigung vom Vermieter einholen und beim Meldebüro vorgelegen.
Wer ins Ausland will, muss sich also komplett aus Deutschland abmelden.
Die vor 10 Jahren abgeschaffte und nun erneut eingeführte Vermieterbescheinigung kann schriftlich oder in elektronischer Form ausgestellt werden.
2 Gedanken zu “Neues Meldegesetz für Mieter”
Die Wohnungsgeberbestätigung wird zum 01.11.2016 wieder abgeschafft. Die Vermieterbescheinigung ist dann nur noch bei Einzug erforderlich.
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/wohnungsgeberbestaetigung-bei-auszug_258_345700.html