Was ist für den Mieter beim Umbauen in einer Mietwohnung erlaubt?
Wenn Sie in Ihrer Mietwohnung das Bad oder ein anderes Zimmer renovieren wollen, müssen Sie zunächst in Erfahrung bringen, inwiefern es Ihnen gestattet ist, Ihre Wohnung umzustrukturieren. Schließlich ist Ihr Vermieter der Eigentümer Ihrer Wohnung. Wenn Sie in Ihrer Wohnung Umstrukturierungen vornehmen möchten, brauchen Sie von Ihrem Vermieter eine Genehmigung.
Was dürfen Sie in Ihrer Wohnung verändern?
Bevor Sie mit dem Gedanken spielen, Änderungen in Ihrer Wohnung vorzunehmen, sollten Sie mit Ihrem Mieter reden. Am besten ist es, wenn Sie davor in Erfahrung bringen, welche Rechte Sie haben. Sie können dazu in Ihren Mietvertrag hereinschauen. Dieser sollte im Idealfall dem Mietrechtsgesetz unterliegen. Sie können sich an den erteilten Baubewilligungen orientieren. Diese fallen unter das Mietrechtsgesetz. Auf der anderen Seite bestehen auch hier Ausnahmen. Diese gelten für Umbauten. Sofern Sie unsicher sind, sollten Sie einen Anwalt fragen.
Weiterhin sollten Sie bei Ihren geplanten Projekten zwischen wesentlichen und unwesentlichen Veränderungen unterscheiden. Zwar haben Sie als Mieter das Recht, Ihre Wohnung individuell anzupassen. Wenn es sich aber um wesentliche Veränderungen handelt, müssen Sie diesem Ihrem Vermieter mitteilen. Insgesamt bestehen Unterschiede zwischen Veränderungen und optischen Verbesserungen.
Zu welchem Zeitpunkt muss Ihr Vermieter zustimmen?
Wenn Sie Ihren Balkon in einen Wintergarten umbauen möchten, brauchen Sie eine Erlaubnis von Ihrem Vermieter. Dies ist nachvollziehbar. Ihr neues Projekt hat hohe Wintergarten Kosten und erfordert mehrere Tage Arbeit.
Sollten Sie lediglich die Wände streichen oder neue Teppiche verlegen, dann brauchen Sie von Ihrem Vermieter keine Erlaubnis. Sie dürfen dann neuen Boden verlegen. Allerdings kann Ihr Vermieter von Ihnen einen Rückbau verlangen, wenn Sie ausziehen.
Laut dem Gesetzgeber, sind derartige Veränderungen in der Wohnung als unwesentliche Veränderungen zu betrachten. Dagegen brauchen Sie bei unwesentlichen Veränderungen keine Erlaubnis von Ihren Vermieter.
Was gilt als eine unwesentliche Veränderung?
Ihr Vermieter kann eine Erlaubnis nicht ablehnen, wenn Sie eine geplante Erneuerung vorhaben. Dazu zählt zum Beispiel, Ihr Badezimmer mit neuen Leitungen zu erweitern, oder die Heizung zu modernisieren.
Trotzdem dürfen Sie in Ihrer Mietwohnung das Waschbecken austauschen oder eine Renovierung vornehmen.