Darf der das? 10 Irrtümer zum Mietrecht

Darf der das? 10 Irrtümer zum Mietrecht

Das Mietrecht ist stellenweise sehr kompliziert und undurchschaubar. Insbesondere in den Großstädten der Republik ist der Wohnungsmarkt an manchen Stellen eher unüberschaubar und chaotisch. Deshalb ist es wichtig, sich mit dem Mietrecht ein wenig auszukennen. In der heutigen Zeit passiert es immer schneller, dass Unwahrheiten vermittelt werden. Oft ist es so, dass Wohnungsbesichtigungen nur noch in Gruppen stattfinden und diese relativ schnell und unpersönlich ablaufen. Deshalb sollte man in einem solchen Fall möglichst gut vorbereitet sein. 

Deshalb soll dieser Beitrag einiges Licht ins Dunkel bringen, zu einigen oft gestellten Fragen rund um das Thema Mietrecht. Man kann sich dadurch direkt eine erste Meinung über verschiedene Dinge bilden.

Der Vermieter ist dazu verpflichtet, das Mietverhältnis aufzulösen, wenn der aktuelle Mieter drei Nachmieter anbietet

Diese Sichtweise ist so in der Form leider falsch. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Vorschläge anzunehmen. Je nach Situation kann es sein, dass eine gewisse Kulanzregelung getroffen werden kann, welche von Fall zu Fall anders lauten kann.

Bei Schimmel ist immer der Mieter schuld und muss für Schaden aufkommen

Wenn es um Schimmel geht ist eine Klärung des Sachverhalts nicht immer einfach. Es muss nicht immer ein Mangel in der Bausubstanz vorliegen, welcher Schimmel verursacht. In einigen Fällen ist es tatsächlich so, dass mangelnde Durchlüftung die Ursache ist. 

Einmal im Jahr darf eine große Party in meiner Wohnung mit großer Lauststärke stattfinden?

Generell ist es immer so, dass es eine Hausordnung gibt. Diese besagt, dass in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr keine lästigen Lärmstörungen zu vollziehen sind. Nun ist es so, dass man durchaus einzelne Ausnahmen ermöglichen kann. Insbesondere dann, wenn man die Party im Haus bekannt macht und diese von den Mietern akzeptiert wird, sollten keine Probleme zu bestehen. Die Nachbarn sollten besänftigt werden. Im besten Fall besteht ein guter freundschaftlicher Kontakt innerhalb der Hausgemeinschaft. 

Mietminderung ist generell ausgeschlossen

Mietminderungen sind in einigen Fällen möglich. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn man einen echten Mangel anzeigt und dieser nach langer Zeit noch immer nicht vom Vermieter behoben wurde. Wie hoch die Mietminderung, in welchem Fall genau ausfallen darf, kann man beim Mieterbund genauer erfragen. Einfach pauschal die Miete zu mindern ist allerdings auch keine Lösung. Oft ist ein strukturiertes Gespräch mit dem Vermieter sinnvoller als eine unbedachte Mietminderung mit möglichem folgenden Klageverfahren .

Die Wohnung muss bei Auszug vollständig gestrichen werden?

Die Wohnung ist generell bei einem Auszug so zu hinterlassen, wie diese beim Einzug vorgefunden wurde. Deshalb ist es oft nötig, dass die Wände entsprechend gestrichen werden müssen und beispielsweise verursachte Bohrlöcher oder andere Dinge an den Wänden entfernt werden müssen, sodass der Ursprungszustand wieder hergestellt ist.

10 Irrtümer zum Mietrecht
10 Irrtümer zum Mietrecht

Partner oder Freund dürfen einfach so in die Wohnung einziehen?

Wenn man vorhat den Partner oder einen Freund mit in der Wohnung, wohnen zu lassen, dann ist das tendenziell möglich. Jedoch sollte man im besten Fall vor dem Einzug des Freundes den Vermieter darüber informieren. In der Regel sollte es in einem solchen Fall keine Probleme geben.

Untermieter sind jederzeit zulässig?

Wenn man beispielsweise ein Zimmer untervermieten möchte, so ist dies generell vor dem eigentlichen Vorhaben dem Vermieter anzuzeigen. Die Regelung von Untermietern ist teilweise von Bundesland zu Bundesland verschieden. Deshalb ist es wichtig, sich über das Thema individuell zu informieren und mit dem Vermieter in Kontakt zu treten. Oft kann dieser bereits weiter helfen.

Darf der Vermieter das Rauchen in der Wohnung verbieten?

Der Vermieter darf das Rauchen im Wohnraum nicht verbieten. Es ist jedoch so, dass sich andere Mieter darüber aufregen können und im schlimmsten Fall eine Mietminderung erzwingen können. In diesem Fall ist es so, dass der Vermieter diese Mietminderung auf den Raucher umlegen kann und dieser dadurch höhere Kosten hat. Ebenso kommen erhöhte Renovierungskosten auf den Mieter zu, wenn in den Räumen geraucht wird und die Tapeten, Türen, Fenster, Heizungen etc. neben dem Geruch dann auch noch vergilben. Es ist sehr schwierig diese Dinge ordentlich zu reinigen. Im schlimmsten Fall müssen diese vor dem Auszug ersetzt werden.

Der Vermieter entscheidet, ob Haustiere in der Wohnung zugelassen sind oder nicht?

Eine Tierhaltung in der Wohnung sollte nur mit Absprache des Vermieters stattfinden. Es ist gut möglich, dass sich andere Mieter im Haus durch die Tierhaltung gestört oder gar belästigt fühlen. Dies kann eine Ursache vieler Probleme sein, sodass eine Tierhaltung immer dem Vermieter angezeigt werden muss und seine Zustimmung erfordert. Dadurch kann man späteren Problemen aus dem Weg gehen.

Wann darf ein Vermieter eine Bonitätsforderung anfordern?

Eine Bonitätssforderung darf ein Vermieter in der Regel erst dann anfordern, wenn man sich als zukünftiger Mieter sicher ist, die Wohnung zu mieten und dies bekundet hat. In der Realität kann dies manchmal anders sein. In diesem Fall liegt ein Verstoß gegen den Datenschutz vor. Normalerweise bestätigt man allerdings mit Abgabe der Selbstauskunft/Mietinteressentenbogen, dass man die zukünftige Wohnung anmieten möchte. Meist wird darin auch die Bonitätsabfrage und der Datenschutz gleich mit geregelt.

Fazit:

Rund um die Anmietung einer eigenen Wohnung gibt es verschiedenste Dinge zu beachten. Es ist wichtig, dass man sich bereits vor einer Wohnungsbesichtigung Gedanken darüber macht und im besten Fall dann direkt bei der Besichtigung stellen kann. Einige eher allgemeine Fragen kann man hoffentlich aus diesem Beitrag beantworten. Es ist nun möglich, bei zukünftigen Besichtigungen auf spezifische Fragen einzugehen und im besten Fall direkt vor Ort die Wohnung zu mieten, vorausgesetzt alle Formalitäten und Gegebenheiten sind passend. 

Generell ist es immer so, dass Mieter sich an gewisse Regeln halten müssen, damit ein gutes Leben in der Wohngemeinschaft möglich ist. Dazu zählt unter anderem Rücksichtnahme und Freundlichkeit.

Kerstin Schmidt 

Content Managerin und erfahrene Ghostwriterin bei Hausarbeit-Agentur

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