Dekorationen und Einrichtungsmöglichkeiten von Mietwohnungen

Dekorationen und Einrichtungsmöglichkeiten von Mietwohnungen

Wie man das neue Mietobjekt am besten einrichten kann, lässt sich anhand verschiedener Möglichkeiten darstellen. Man muss aber vor allem die Interessenslage zwischen Vermieter und Mieter verstehen und abwägen, bevor man entsprechende Schritte setzen kann. Beispiele für Einrichtungsoptionen gibt es sehr viele. Man denke in diesem Zusammenhang nur an das Wohnzimmer und die komplette Einrichtung die neu gestaltet werden sollte. Man hat oft das Gefühl, etwas umstellen zu wollen und verweilt lange bei der Idee.

Erst viel später kommt der Schluss nahe, neue Gestaltungsmöglichkeiten und Dekorationen zu finden. Die Frage sollte jedoch an den Vermieter gerichtet werden. Sehr häufig lässt der Mietvertrag gar nicht solche Umbauarbeiten zu. Wenn Interesse am Umbau des Badezimmers besteht und sie zum Beispiel im Badshop interessante Dinge gesehen haben, dann sollten sie diese als Mieter nicht ohne Einverständnis des Mieters erwerben. 

Adaptierungsarbeiten in Mietwohnungen – worauf man achten sollte

Dies ist aus zweierlei Sicht relevant. Erstens wird es vor allem bei größeren Gegenständen ein Einverständnis des Vermieters verlangen und zweitens wird es im Interesse des Mieters sein, auch eine Ablöse für den neu erworbenen Gegenstand zu verhandeln. Schließlich bedeutet der Erwerb eines neuen Badezimmer-Schranks auch eine Wertsteigerung des gesamten Mietobjekts. Wenn der Vermieter die Mietwohnungen mit den verschiedenen Dekorationen nach Ihnen wiederum am Markt anbietet, dann wird der Mehrwert unter Umständen auch in einer höheren Miete widerzuspiegeln sein.

Aus Sicht des Mieters müssen also auch alle Optionen ausgelotet werden. Sie sind am besten im Einklang mit den Interessen des Vermieters zu bringen. Daraus resultieren unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten wie man sie auch in verschiedenen Leitfäden finden kann. Wir wollen uns im Anschluss verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten aus der Praxis näher ansehen und diese diskutieren. 

Gestaltungsmöglichkeiten bei erwünschten Adaptierungen in Mietwohnungen

Wie weit man als Mieter bei den Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt wird, ist abhängig vom Inhalt des Mietvertrages. Es lohnt sich also definitiv, einen Blick in den Mietvertrag zu werfen oder sich vorher zu überlegen, was man unterschreibt. Es gibt jedoch auch Fälle, wo der Vermieter mit Freuden zustimmen wird, wenn die Einrichtung seitens des Mieters neugestaltet wird. Hinsichtlich der finanziellen Angelegenheiten sollte man sich aber auf kein Wagnis einlassen, sondern alles mit dem Vermieter klären. Darauf sollte man auch bewusst achten.

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